Gerichtsurteile

An dieser Stellen wollen wir Ihnen mit belegbaren und rechtkräftigen Urteilen die Zweifel nehmen im Bedarfsfall eine Detektei zur Lösung Ihres Problems zu Rate zu ziehen.

Aussagen des gerichts (Privatbereich)

Sind Detektivkosten steuerlich absetzbar?
Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht besteht.
AG in Hessen, 8 K 3370/88
Detektivkosten / Unterhalt
Detektivkosten sind im Unterhaltsprozess erstattungsfähig, wenn einer der Partner die Höhe seines Einkommens verschweigt.
OLG Zweibrücken, Az 6WF 117/00
Miete / Detektivkosten
Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs Eigenbedarfsgründe der Vermieter als unrichtig entlarven, können Detektivkosten vom Vermieter ersetzt erhalten.
AG Hamburg, 38 C 110/96, 24.10.1990
Dies und das ...
Das Oberlandesgericht Schleswig hat auf die Beschwerde des Ehemannes hin die Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten anerkannt. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Kosten auch tatsächlich notwendig waren. Die Notwendigkeit ist zu bejahen, wenn die Ermittlungen aus Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich und prozessbezogen sind. Die Ermittlungen müssen nicht zwangsläufig den Prozess beeinflusst haben. Sie müssen allerdings in den Rechtsstreit eingeführt worden sein. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Der Unterhaltspflichtige Ehemann hat behauptet, seine geschiedene Ehefrau lebe bereits seit längerem mit einem Partner zusammen.
OLG Schleswig - AG Husum 26.05.2005, Az: 15 WF 363/04

Ex-Ehefrau muss Detektivkosten an Ex-Ehemann erstatten. Das OLG Koblenz entschied, dass die Ehefrau ihrem Ex-Ehemann auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei in Höhe von rund 7.000 EUR zu erstatten habe. Nachdem Zeugenvernehmungen kein eindeutiges Ergebnis zu der Frage gebracht hatten, ob die Ex-Ehefrau in einer nichteheliche Lebensgemeinschaft mit einem Dritten lebt, sei die Beauftragung eines Detektivs geboten gewesen. Dieser habe feststellen können, dass die Ex-Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte zusammen wohnten, was schließlich die Urteilsfindung maßgeblich zu Gunsten des Ex-Ehemannes beeinflusst habe. Zusätzlich zu den üblichen Prozesskosten habe die Ex-Ehefrau deshalb auch die Detektivkosten in voller Höhe zu tragen, da es sich insoweit um notwendige Kosten gehandelt habe, die prozessbezogen waren und in ihrer Höhe - im Verhältnis zu den noch über einen längeren Zeitraum zu erwartenden Unterhaltszahlungen - verhältnismäßig waren.
OLG Koblenz, Urt. v. 09.04.2002, Az: 11 WF 70/02